LKW-Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter

Aufgrund des einsetzenden Tauwetters machen wir darauf aufmerksam, dass auch heuer für alle Landes- und Gemeindestraßen Gewichtsbeschränkungen für LKW-Zustellungen (u.a. für Heizöl, Diesel, Pellets usw.) zu erwarten sind.

Besonders bei Tauwetter können schwere Lastwagen die Straßen beschädigen. Unser Lagerhaus bietet trotz „Tauwetterbeschränkungen“ einen Lieferservice bis 1.000 Liter.

Nicht nur der Abtransport von Holz, sondern auch die Zulieferungen von Dünger und Futter an die Landwirtschaftsbetriebe hinterlassen ihre Spuren. Daher streben Land, Stadt und Gemeinden mit ihren jeweiligen Verordnungen für Gewichtsbeschränkungen, vor allem einen präventiven Schutz für die Straßen an.

Das Anbringen und Entfernen der Verkehrszeichen erfolgt kurzfristig, da das Tauwetter unvermittelt eintreten und sehr rasch zum Aufweichen und damit zur Beschädigung der Straßenfahrbahn führen kann. Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen Ausnahmebewilligungen nur in Ausnahmefällen erteilt werden.

Grundversorgung wird sichergestellt
Trotz Gewichtsbeschränkungen muss allerdings die Grundversorgung sichergestellt sein. Müllabfuhr, Milchtransporter, Autos der Tierkörperverwertung oder von Endstördiensten müssen zu- und abfahren können.

Unser Lagerhaus bietet Lieferservice bis 1.000 Liter
Je nach Möglichkeit raten wir unseren Kunden unbedingt notwendige Schwertransporte vor oder nach der Tauwetterperiode durchführen zu lassen. Unser Lagerhaus bietet seinen Kunden jedoch die Möglichkeit Lieferungen bis 1.000 Liter mittels Kleintransporter durchzuführen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch unser Unternehmen sich an die jeweiligen Verordnungen bzw. an die „Tauwetterbeschränkungen“ halten muss.